Wenn aber sogar der Monteur die Maschine als gebrauchsfähig erachtet habe, habe für die verantwortliche Person unabhängig von konkreten Störungen keine Veranlassung bestanden, die Maschine alleine aufgrund ihres Alters zu ersetzen. Nachdem die Beschwerdeführerin am Samstag, 15. September 2018, den Unfall gemeldet habe, habe der Hauswart am selben Tag die Hersteller der Waschmaschine informiert. Gleich am ersten Werktag nach der Meldung, am Montag, 17. September 2018, sei eine Sicherheitsprüfung der Maschine durchgeführt worden.