Es sprach deshalb nichts gegen den Betrieb der bis anhin funktionstüchtigen Waschmaschine. Eine periodische Überprüfung oder Wartung der Waschmaschine war laut deren Hersteller weder notwendig noch üblich. Unmittelbar nachdem A.________ und ihr Ehemann dem Hauswart Herr E.________ am Samstag 15. September 2018 den Unfall gemeldet hatten, informierte dieser den Hersteller der Waschmaschine. Bereits am nächsten Werktag, am Montag 17. September 2018, wurden eine Sicherheitsprüfung sowie die Reparatur der Waschmaschine durchgeführt.