Die Staatsanwaltschaft ist jedoch gehalten, die weiteren Ermittlungshandlungen mit höchster Priorität durchzuführen. Gemäss ihren Angaben – im Antrag auf Haftverlängerung vom 20. August 2020 (S. 5) – will sie die Schlusseinvernahmen ca. in der Kalenderwoche 39 und die Anklageerhebung ca. in der Kalenderwoche 40 (d.h. Ende September / Anfangs Oktober 2020) durchführen. Dieser ambitiöse Plan ist unbedingt weiterzuverfolgen. Die beantragte Verlängerung der Untersuchungshaft um zwei Monate, also bis am 23. Oktober 2020, erweist sich als sachgerecht.