Sollte dies so sein, werden umgehend Ermittlungen zur Identifizierung und Ergreifung der unbekannten Personen erfolgen müssen. Dem Argument, wonach der Beschuldigte bloss ein «austauschbarer Abholer» sei, kann derzeit nicht gefolgt werden. Aus den möglichen Befragungen der «Logistiker», «Übernehmer» und «Keiler» sind (entsprechend kollusionsfrei) wichtige Informationen zu erwarten, welche nach erfolgter Absprache mit dem Beschuldigten nicht mehr zu erwarten wären.