EV Beschuldigter vom 20. Juli 2020, Z. 233, «Eigentlich nichts», sowie Z. 246 «keine Ahnung») und werden gemäss der Staatsanwaltschaft Gegenstand der nächsten Einvernahme (vom 9. September 2020) sein. Des Weiteren existieren über die Handydaten des Beschuldigten noch keine Informationen. Die Daten seines Mobiltelefons sind nun unbedingt so rasch wie möglich auszuwerten. Daraus werden sich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit durch GPS- Daten, durchgeführte Suchabfragen, Randdaten und Chatnachrichten (siehe EV Beschuldigter vom 20. Juli 2020, Z. 341-344, dazu, dass er die Zugangsdaten zu seiner Wickr-App nicht kennen will [so auch C.______