Die Beschwerdekammer geht insbesondere auch mit Blick auf sein «Erfolgshonorar» von CHF 6'000.00 (zehn Prozent von CHF 60'000.00) davon aus, dass der Beschuldigte die Hintermänner kennt und diese mit ihm womöglich Kontakt aufnehmen werden. Wer das Vertrauen geniesst, (mindestens) zwei Mal innert weniger Tage je CHF 60'000.00 zu behändigen und damit an verschiedene Orte in der Schweiz mit einem eigens dafür gemieteten Auto (EV Beschuldigter vom 20. Juli 2020, Z. 184 ff.) – sogar zusammen mit einer behaupte-