dies erstens mit C.________ (zum Beispiel bezüglich der genauen Rollenverteilung), zweitens mit der unbekannten, angeblich arabischstämmigen Person, welche den Beschuldigten in Basel betreffend «Geldverdienen» angesprochen haben soll, sowie drittens mit den in Zofingen und in Emmen/Emmenbrücke angetroffenen Männern. Die Beschwerdekammer geht insbesondere auch mit Blick auf sein «Erfolgshonorar» von CHF 6'000.00 (zehn Prozent von CHF 60'000.00) davon aus, dass der Beschuldigte die Hintermänner kennt und diese mit ihm womöglich Kontakt aufnehmen werden.