Diese Aussagen sind unglaubhaft und zwar unter anderem aus folgendem Grund: Seit dem Jahr 2018 führte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, welches nun offenbar durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern übernommen wurde (vgl. Haftverlängerungsantrag vom 20 August 2020, S. 5). Der Beschuldigte machte in jenem Verfahren sehr ähnliche Aussagen, wonach er wiederum – kurz vorher – im Ausgang von einem Araber angesprochen worden sei, welcher einen Job für ihn habe (EV Beschuldigter vom 30. März 2018, S. 8).