Der Beschuldigte hat kein umfassendes Geständnis bezüglich der Taten vom 22. Juni 2020 nachmittags und vom 24. Juni 2020 abgelegt. Er bestreitet gar – was nicht glaubhaft ist – gewusst zu haben, dass es sich um «etwas Illegales» gehandelt hat (EV Beschuldigter vom 20. Juli 2020 Z. 147-149: Kamen Sie nicht auf die Idee, dass es sich um etwas Illegales handeln könnte? Nein.; Z. 276 f.: Es schadet mir ja nicht, auf einfache Art Geld zu verdienen. Wenn ich gewusst hätte, was dahintersteckt, hätte ich es sicher nicht gemacht). Mithin hat die Staatsanwaltschaft unbedingt weitere Untersuchungen zum Hintergrund der Tat durchzuführen. Der