Die Staatsanwaltschaft erwarte gemäss ihren Ausführungen aus den Befragungen der «Logistiker», «Übernehmer» und «Keiler» wichtige Informationen, welche nach erfolgter Absprache mit dem Beschuldigten nicht mehr zu erwarten wären. Den Haftakten sei jedoch nicht zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft konkrete Hinweise zu diesen Personen hätte, welche deren Identifizierung und Befragung zulassen würden. 5.5 Die Kammer bejaht die Kollusionsgefahr. Der Beschuldigte hat kein umfassendes Geständnis bezüglich der Taten vom 22. Juni 2020 nachmittags und vom 24. Juni 2020 abgelegt.