Wiederholt führe die Staatsanwaltschaft aus, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Beschuldigte noch für weitere Fälle, insbesondere auch in anderen Kantonen, in Frage komme. Die Staatsanwaltschaft bleibe jedoch auch diesbezüglich einen konkreten Hinweis, der diese Behauptung stützen könnte, schuldig. Die Staatsanwaltschaft erwarte gemäss ihren Ausführungen aus den Befragungen der «Logistiker», «Übernehmer» und «Keiler» wichtige Informationen, welche nach erfolgter Absprache mit dem Beschuldigten nicht mehr zu erwarten wären.