Die Staatsanwaltschaft nennt als einzigen konkreten Ermittlungsansatz die Auswertung der Daten auf dem (nicht versiegelten) Mobiltelefon. Und obwohl das Kantonale Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft gerade mit Blick auf die Handyauswertung auf zwei Monate beschränkte […], legt die Staatsanwaltschaft nicht dar, inwiefern sie auf Hürden gestossen wäre bzw. weshalb sie - nach zwei Monaten - noch Neues zu erfahren hofft. Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft selber davon ausgeht, dass sie die Untersuchung in Verlaufe der nächsten vier Wochen wird abschliessen können (vgl. Ziff. 3, geplante Ermittlungshandlungen).