3 beutet haben bzw. zu erbeuten versuchten. Sie führt aus, dass «falsche Polizisten» an folgenden Daten bei D.________ Geld abgeholt hätten: - am 18. Juni 2020; - am Vormittag des 22. Juni 2020; - am Nachmittag des 22. Juni 2020 (CHF 60’000.00); - am 24. Juni 2020 (CHF 60’000.00). Der Beschuldigte ist hinsichtlich der unteren zwei Abholungen grundsätzlich geständig, wobei er nicht gewusst haben will, worum es ging.