SR 311.0]). Einen Betrug begeht, wer in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt. Es handelt sich um ein Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte und C.________ als sog. «Abholer» in der Betrugsvariante des «falschen Polizisten» mehrere zehntausend Franken von D.________ er-