Am 31. August 2020 verfügte die Verfahrensleitung superprovisorisch (vorab per Fax um 17.55 Uhr), dass das Gesuch um Anordnung der provisorischen Fortdauer der Untersuchungshaft gutgeheissen werde und der Beschuldigte in Untersuchungshaft verbleibe. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete mit Schreiben vom 1. September 2020 auf eine Stellungnahme. Mit Stellungnahme vom 2. September 2020 beantragte der Beschuldigte, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt Bürge, was folgt: 1. Hauptantrag: Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten und der Beschuldigte sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen. 2. Eventualanträge: