Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 31. August 2020 (KZM 20 962) Erwägungen: 1. Im Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Betrugs entschied das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) am 31. August 2020 was folgt: 1. Der Haftverlängerungsantrag wird abgewiesen. 2. Es wird davon Akt genommen, dass die Staatsanwaltschaft heute telefonisch um 13:40 Uhr eine Beschwerde gegen den vorliegenden Entscheid angekündigt hat.