Die Geschädigte werde bestätigen können, dass er nur als Übersetzer fungiert und dem Mitbeschuldigten keine Anweisungen erteilt habe. Ausserdem könnten seine Aussagen, wonach er mit verschiedenen Personen telefoniert und Nachrichten über WhatsApp versendet habe, während der Mitbeschuldigte das mit wertlosem Papier gefüllte Paket gebastelt habe, mittels Auswertung des Mobiltelefons verifiziert werden. Diese Auswertung und die Einvernahmen der Geschädigten und seiner Freundin aus Bul-