Die Staatsanwaltschaft verweist dabei auf die anlässlich der Durchsuchung des Fahrzeugs sichergestellten Gegenstände und die zwischenzeitlichen Auswertungen der Videoaufzeichnungen des Coop, denen zufolge davon auszugehen sei, dass die beiden Beschuldigten die Zeit zum Kauf von Utensilien genutzt hätten, um damit ein identisches Paket wie das wertvolle herzustellen, allerdings lediglich mit wertlosem Papier gefüllt. Ferner sei gestützt auf die mittels technischer Überwachung erhobenen Bild- und Tonaufnahmen davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer der Anführer der beiden gewesen sei und der Mitbeschuldigte E._____