Aussagen des Mitbeschuldigten E.________ soll der Beschwerdeführer nach dem ersten Besuch bei der Geschädigten in einem Laden eine Rolle Klebeband und Babypuder und anschliessend in einem anderen Laden Papier und ein Teppichmesser gekauft haben. Zurück im Auto habe der Beschwerdeführer das Papier geschnitten und ihm (E.________) die Anweisung gegeben, dieses mit Klebeband einzuwickeln (Einvernahmeprotokoll vom 13. August 2010 Z. 98 ff.; so auch Einvernahmeprotokoll vom 14. August 2020 Z. 78 f.).