4. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschwerdeführer im Zusammenhang mit einem sogenannten «Wash-Wash-Deal» Betrug, evtl. Diebstahl, vor. Gemäss ihren Ausführungen soll der Geschädigten D.________ vorgemacht worden sein, durch das Beilegen einer grossen Summe Notengeld könne schwarz eingefärbtes Notengeld (unter Beigabe einer Flüssigkeit) «gesäubert» werden. Am 13. August 2020 hätten der Beschwerdeführer und E.________, welcher sich ebenfalls in Untersuchungshaft befindet, die Geschädigte besucht. Dabei sei es ihnen gelungen, das in Alufolie verpackte und mit Klebeband zugeklebte echte Geld (Betrag: CHF 20'000.00) an sich zu nehmen resp.