_ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin Dr. B.________, am 28. August 2020 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Er beantragte das Folgende: 1. Der Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 16. August 2020 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter a. sei die Untersuchungshaft bis am 11. September 2020 zu beschränken;