Bei einem Prozessurteil wird der Vorwurf – wie dargetan – materiell noch gar nicht beurteilt, weshalb es insoweit noch zu keinen grossen Belastungen und keinem hohen Aufwand gekommen ist. Soweit das Regionalgericht auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_999/2019 (richtig: 6B_888/2019) vom 9. Dezember 2019 verweist und geltend macht, für die Anwendung des Verbots der Doppelbestrafung spiele es keine Rolle, ob die Verfahrenseinstellung aus materiellen oder prozessualen Gründen erfolgte, wurde hinsichtlich dieses Entscheides im neuerlichen Urteil des Bundesgerichts 6B_56/2020 vom 16. Juni 2020 E. 1.5.2 erwogen, «dass die