Der der Verkehrsregelverletzung zugrunde liegende Lebenssachverhalt war angesichts dessen bereits durch das angeblich unvorsichtige Wenden des Beschuldigten auf der Strasse abgeschlossen. Dass es in der Folge zu einem Zusammenstoss des landwirtschaftlichen Traktors des Beschuldigten und des Motorrads des GeschÃĪdigten gekommen ist, stellt einen neuen Sachverhalt dar.