Mit Strafbefehl vom 31. Dezember 2019 erklärte die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Die Staatsanwaltschaft ging dabei von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschuldigte fuhr mit seinem Traktor vom Feld auf die Strasse, um diesen nach rechts zu wenden und wieder zurück auf das Feld zu fahren. Die am Heck des Traktors angebrachte und für den übrigen Verkehr nicht gut sichtbare Feldspritze ragte auf die Strasse. Als der Geschädigte mit seinem Motorrad hinter dem Traktor durchfahren wollte, kollidierte dieser folglich gegen die Feldspritze und kam zu Fall.