Infolge des Rückzugs des Strafantrags stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Verfügung vom 11. Dezember 2019 das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger (einfacher) Körperverletzung ein. In der Einstellungsverfügung wurde darauf hingewiesen, dass der Vorwurf der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln im Strafbefehlsverfahren beurteilt werde. Mit Strafbefehl vom 31. Dezember 2019 erklärte die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln schuldig.