SR 741.01), begangen durch unvorsichtiges Wenden auf der Strasse. Mit Schreiben vom 14. August 2019 konstituierte sich der Geschädigte als Privatkläger im Strafpunkt. Am 19. September 2019 präzisierte er, dass er Strafantrag wegen einfacher Körperverletzung stelle. Am 28. September 2019 zog er den Strafantrag sowie seine Konstituierung als Privatkläger wieder zurück. Infolge des Rückzugs des Strafantrags stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Verfügung vom 11. Dezember 2019 das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger (einfacher) Körperverletzung ein.