Er wird als aggressiv beschrieben (vgl. Ausführungen in E. 5.3 dieses Beschlusses). Sowohl F.________ als auch G.________ erwähnen in ihren Einvernahmen, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner familiären Situation schon Schwieriges erlebt bzw. mit sich selber zu kämpfen habe (Z. 66, Z. 71 ff.; Z. 105) und auch Sachen falsch interpretiere (pag. 23, Z. 93 f.). Der Beschwerdeführer scheint den Eindruck zu haben, dass alle gegen ihn sind. Dies wirkt sich im Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit von weiteren Konflikten und deren Bewältigung ungünstig aus.