es müssen Verbrechen oder schwere Vergehen drohen, welche die Sicherheit anderer erheblich gefährden, und die Tatwiederholung muss ernsthaft zu befürchten sein. 6.2 Geschütztes Rechtsgut bei der Körperverletzung ist die psychische Integrität. Der Beschwerdeführer ist u.a. vorbestraft wegen versuchter einfacher Körperverletzung mit Gift, Waffe oder gefährlichem Gegenstand, Tätlichkeiten, Angriffs und Raufhandels (pag. 55 ff.). Bei diesen Delikten handelt es sich um schwere Vergehen und Verbrechen, welche ebenfalls gegen Leib und Leben gerichtet sind. Es liegen damit gleichartige Straftaten vor.