17, Z. 23 ff.). Das ist zwar nachvollziehbar, zeigt aber, dass die persönliche Beziehung zwischen dem Beschwerdeführer und den Auskunftspersonen deren Aussagen besonders kollusionsanfällig macht. Der Beschwerdeführer suchte, bevor er sich bei der Polizei stellte, auch telefonischen Kontakt mit den Auskunftspersonen bzw. sprach mit H.________ und gab an, die Staatsanwaltschaft könne H.________ oder so fragen, was passiert sei