Er habe mit ihnen gelacht und dann plötzlich wieder rumgeschrien. Er sei einfach auf das Auto los und auf die Personen, er sei sehr aggressiv gewesen (pag. 13, Z. 54 ff.). Der Beschwerdeführer habe auf alles eingeschlagen (pag. 13, Z. 69). F.________ führte an der polizeilichen Einvernahme vom 15. August 2020 aus, der Beschwerdeführer habe schon auf dem Weg in die Stadt sehr «hässig» gewirkt (pag. 19, Z. 25 und Z. 61 f.). G.________ sagte an ihrer polizeilichen Einvernahme vom 15. August 2020 aus, der Beschwerdeführer habe ihr die Türe in den Bauch geschlagen (pag. 23, Z. 65 f.).