So sagte E.________ am 15. August 2020 aus, er (der Beschwerdeführer) habe plötzlich die Autotüre auf ihrer Seite zugeschlagen. G.________ sei halb drin und halb draussen gestanden. Der Beschwerdeführer habe auch die Türe auf G.________s Seite zugeschlagen, wobei G.________ von der Türe getroffen worden sei. Von da an sei der «Russe» (Anmerkung der Kammer: der Geschädigte) dazwischen gegangen und habe die Frauen verteidigen wollen (pag. 13, Z. 42 ff.). Der Beschwerdeführer habe irgendwie schizophren geschienen. Er habe mit ihnen gelacht und dann plötzlich wieder rumgeschrien.