34, Z. 123). Etwas später fügte er an, er habe den Geschädigten an der Schulter und nicht am Kopf getroffen (pag. 36, Z. 225 ff. und pag. 38, Z. 354 ff.). Erst an der Hafteröffnung vom 15. August 2020 sagte er aus, dass er Fusstritte gegen den Geschädigten ausgeteilt habe, als dieser am Boden gelegen habe (pag. 51, Z. 204 ff.). Er habe etwa zweimal getreten