Sollte das vorliegende Strafverfahren ferner eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden, so würde das Profil nach Art. 17 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten (SR 363.1) sofort bzw. nach einem Jahr gelöscht. 7.3 Nach dem Gesagten erweist sich die Anordnung der erkennungsdienstlichen Erfassung als korrekt und die Beschwerde als unbegründet. Sie ist abzuweisen.