4 cher klar über reine Mutmassungen, Gerüchte oder generelle Vermutungen hinausgeht. Wie sich des Weiteren (aktenkundig) herausstellte, konnten auf den in der Nähe zum Tatort gefundenen Spraydosen brauchbare Fingerabdruckspuren erhoben werden. Ein Abgleich mit den Fingerabdrücken des Beschwerdeführers könnte wichtige – sowohl belastende wie aber auch entlastende – Hinweise für dessen allfällige Tatbeteiligung liefern. Die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers ist daher geeignet, zur Abklärung des Sachverhalts beizutragen.