2 händig bedienbares Messer mit automatischer Klinge zum Vorschein. Der Beschwerdeführer verweigerte anlässlich seiner Einvernahme vom 17. Mai 2020 die Aussage bzw. machte geltend, von der Sachbeschädigung nichts zu wissen (vgl. dazu insbesondere Anzeigerapport vom 7. Juli 2020).