__ (Strasse) konnte der Beschwerdeführer von der Polizei angehalten werden. Er entsprach dem von der Augenzeugin abgegebenen Personenbeschrieb und befand sich in unmittelbarer Nähe zur E.________ (Strasse), wo ein neues Graffiti mit dem Schriftzug «F.________» festgestellt werden konnte. Zudem konnte hinter dem Haus der D.________(Strasse) eine Tüte mit Spraydosen aufgefunden werden. Bei der anschliessend beim Beschwerdeführer verfügten Hausdurchsuchung kam ein ein-