[…] Wenn dies der Unterzeichner anders definiert, kommt dies einer AMTSWILLKÜR und einer STRAF- VEREITELUNG gleich unter der Vorspiegelung eines bewusst falschen SV. […] Dass der Unterzeichner dazu noch vorsätzlich gg. den GRUNDSATZ der RECHTSGLEICHHEIT verstösst ist besonders Verwerflich. FAKT ist, es bestehen weder ÜBERNAHME protokoll noch ein ABNAHMEPROTOKOLL. UNBESTRITTEN: FAKT ist, dass die Wohnung gereinigt wurde von uns. UNBESTRITTEN. FAKT ist, dass sich die Beklagten mit der Rechnungsstellung UNBERECHTIGTER WEISE BEREICHERN wollen. UNBESTRITTEN.