Zudem hätten er und seine Ehefrau die Wohnung besenrein gereinigt und alles sei in Ordnung gewesen. Belege für die von der Vermieterschaft geltend gemachten Reinigungskosten würden fehlen und diese würde versuchen, sich ungerechtfertigt zu bereichern, indem sie die fragliche Rechnung in Kopie auch der F.________ AG zugestellt habe. Der Beschwerdeführer wirft dem Beschuldigten weiter vor, während einer Ferienabwesenheit von ihm und seiner Ehefrau ohne ihr Einverständnis mit einem Elektriker in der gemieteten Wohnung gewesen zu sein.