3 dieser angebliche Kontakt bestanden haben soll, führt der Beschwerdeführer nicht weiter aus. Der Beschwerdeführer hat keine Gründe vorgebracht, welche in objektiver Hinsicht eine Ablehnung als gerechtfertigt erscheinen lassen. Seine pauschalen Vorbringen reichen zur Begründung einer Ablehnung der Person von Fürsprecher B.________ bei weitem nicht aus.