Soweit der Beschwerdeführer Einwände gegen Fürsprecher C.________ erhebt, ist ihm entgegenzuhalten, dass dieser – wie von ihm offenbar gewünscht – aus dem amtlichen Mandat entlassen wurde. Seine diesbezüglichen Einwände sind deshalb nicht zu hören resp. bestätigen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und Fürsprecher C.________ offensichtlich tatsächlich erheblich gestört war, was die Entlassung aus dem amtlichen Mandat rechtfertigte. Plausible Einwände gegen Fürsprecher B.________ werden vom Beschwerdeführer keine vorgebracht. Der Beschwerdeführer bringt hinsichtlich Fürsprecher B._____