1. 1.1 Am 11. Oktober 2019 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) einen Strafbefehl gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, Vergehen gegen das Waffengesetz sowie Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 15. Oktober 2019 Einsprache. Am 13. November 2019 lud die Staatsanwaltschaft den Beschwerdeführer zu einer Einvernahme für den 19. Dezember 2019 vor.