Er wusste, dass diese vollständig nach unten gefahren wird und somit Lebensgefahr besteht, wenn sich jemand unter der sich herabsenkenden Wand «hindurchquetschen» will. 7.2.5 Die Staatsanwaltschaft hielt in der angefochtenen Verfügung zutreffend fest, dass das Fehlverhalten des Beschuldigten – der Blick auf die Uhr – für die Verletzung des Beschwerdeführers nicht adäquat kausal war. Das Beweisergebnis zeigte nämlich, dass der Beschuldigte den Fokus erst von der Trennwand abgewandt hatte, als diese knapp über dem Boden gewesen war.