Nein, die Wand war frei. Ich habe auch nicht damit gerechnet, dass noch jemand unten durch geht, was meines Erachtens mit gesundem Menschenverstand auch nicht mehr gemacht wird. Der Privatkläger jedoch ging noch unten durch, aber das habe ich nicht mehr gesehen). Überdies hätte der Beschuldigte – was er bekanntlich bereits am 25. März 2019 bekannt gab – während des Herunterlassens sicher nicht auf die Uhr geschaut, wenn er den Beschwerdeführer aufgefordert hätte, unter der Wand hindurch die Halle zu wechseln (vgl. EV Beschuldigter vom 28. April 2020, Z. 303 ff.: Ich schaute zurück zu der Trennwand und ging davon aus, dass der Privatkläger zur Türe raus gegangen war, resp.