Im Übrigen ist hierzu anzumerken, dass die Normkonformität der Trennwand gemäss den Schlussfolgerungen des Berichtsrapports der Fachstelle Umweltkriminalität / Arbeitssicherheit vom 16. April 2019 erstellt ist. Zusätzlich sind nicht vorgeschriebene, aber hier realisierte akustische sowie visuelle Warnvorrichtungen installiert und in Betrieb, welche Sportler beim Bewegen der Trennwand auf Gefahren aufmerksam machen. Der Beschuldigte hob die Trennwand nicht bloss so weit an, dass die am Unterricht teilnehmenden Sportler knapp unter ihr durchgehen konnten.