Auf das Protokoll der Einvernahme von E.________ kann zur Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts abgestellt werden, dies auch bezüglich der kritisierten Zeilen 111-125. Im Übrigen stellte der Beschwerdeführer weder einen Beweisantrag zu diesen Behauptungen noch stellte er die Verwertbarkeit des Beweismittels in Abrede. Schliesslich erweisen sich die Überlegungen des Beschwerdeführers zur Art des «Durchrutschens» als nicht überzeugend (Beschwerde, Art. 7). Da er auf dem Bauch liegend eingeklemmt wurde, ist es in der Tat naheliegender, dass er in dieser Position unter die Wand gelangte. Ein «Durchrutschen» auf dem Bauch ist kei-