7 Zeuge das Opfer dort liegend das erste Mal gesehen habe, wird diese Frage verneint (EV E.________ vom 28. April 2020, Z. 241 ff.). E.________ bestätigte abermals, das Opfer bereits stehend das erste Mal wahrgenommen und den Ablauf gesehen zu haben. Aktenwidrig ist ebenso die Behauptung, wonach der Zeuge den Beginn des Unfalls widersprüchlich geschildert sowie widersprüchliche Skizzen angefertigt habe. Anlässlich der Befragung vom 25. März 2019 sagte E.________ bloss, dass der Beschwerdeführer vermutlich hinter der Bank nach vorne gekommen sei (Z. 74 f.). Er sagte nicht «von rechts».