Es erweise sich als unzulässig, das Strafverfahren einzustellen. Angesichts der schweren Verletzungen des Beschwerdeführers und der Sorgfaltspflichtverletzung des Beschuldigten wäre die Staatsanwaltschaft verpflichtet gewesen, einen Strafbefehl zu erlassen oder Anklage zu erheben.