1. Am 16. Juli 2020 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen angeblicher fahrlässiger Körperverletzung ein. Dagegen erhob der Straf- und Zivilkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 14. August 2020 Beschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Die Einstellungsverfügung vom 16. Juli 2020 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen A.________ wegen fahrlässiger Körperverletzung z.N. C.________ fortzusetzen.