Der Beschwerdeführer scheint derzeit grosse Mühe zu haben, sich rechtskonform zu verhalten und nicht dauernd wegen strafrechtlichen Verfehlungen in Erscheinung zu treten. Insbesondere die aktenkundigen mutmasslichen Delikte Diebstahl und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sind keine Kavaliersdelikte. Es sind vielmehr Straftaten von gewisser Schwere. Zur Aufklärung solcher (künftiger oder begangener) Gesetzesverstösse sind DNA- Profile potenziell behilflich. Im Übrigen scheint der Beschwerdeführer offenbar auch nicht davor zurück zu schrecken, fremdes Eigentum zu beschädigen (vgl. Anzeigerapport vom 18. Juni 2020).