_ seinen persönlichen Account bei der Firma G.________ im Dezember 2019 wegen der missbräuchlichen Bestellungen der Beschuldigten habe löschen lassen, habe diese die Bestellungen auf die Firmenadresse der Beschwerdeführerin ausgelöst. Sie sei wegen ihrer selbständigen, treuhänderischen Tätigkeit auf einen einwandfreien Ruf angewiesen. Ihre Aufwände zum Administrieren und Einholen von rechtlichen Informationen würden sich auf ca. CHF 4'000.00 belaufen, sodass sie einen Schaden erlitten habe. 4.3 Die Generalstaatsanwaltschaft entgegnet, ein Vermögensschaden sei hier einzig bei der Einzelfirma F.________ bzw. E.___